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Das Team der TIERWELT sagt DANKE!

Vielen Dank für eine tierisch erfolgreiche Messe gemeinsam mit über 80 Ausstellern und mehr als 7.000 Besuchern auf dem Magdeburger Messegelände am 12. und 13. April 2025!

Die Magdeburger Tierwelt verzaubert große und kleine Tierfans.

Am 12. und 13. April 2025 verwandelten sich die Magdeburger Messehallen endlich wieder in ein Paradies für Tierfreunde.

Alpakas, Hunde, Katzen und Kleintiere standen hier voll im Fokus an beiden Messetagen auf dem Magdeburger Messegelände.

Neben einer großen Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen, bot die TIERWELT auch ein spannendes Rahmenprogramm in allen drei Messehallen:

  • Rassehundausstellungen des Clubs für Britische Hütehunde e. V. (Halle 1) und Gruppe Sachsen-Anhalt im Verein für Deutsche Spitze e. V.  (Halle 3)
  • Rassekatzenausstellung von Felidae e. V. (Halle 2)
  • Showring mit Dogdance-Vorführungen, Hundeolympiade, Anregungen für Training oder Physiotherapie und Rassepräsentationen (Halle 1)
  • Bekanntgabe der Gewinner der Fotoaktion "Ihr Haustier - Ihr Star" (Halle 1)
  • Streichelzoo mit Hasenschafen und Alpakas
  • Stargäste wie Krokodil Schnappi oder Pythonschlange Schneeflöckchen, die man in einer Fotosafari kennenlernen durfte.

Das Team der Messe TIERWELT, alle Partner und die zahlreichen Aussteller freut sich nun schon wieder auf Ihren Besuch 2026!

Bitte Heimtierpass nicht vergessen!

Liebe Besucher,

auch in diesem Jahr gilt folgende Regelung für Hunde, die uns zur Tierwelt besuchen möchten:

Hunde müssen gültig gegen Tollwut, Parvovirose und Staupe geimpft sein.

Die Impfungen sind gültig, wenn

- der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mind. 12 Wochen alt war,

- der Zeitpunkt der Impfung und die Gültigkeitsdauer der Impfung vom Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben wurde.

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach der Erstimpfung verstrichen sein müssen, und reicht bis zum Ende der Impfdauer, die in der Zulassung des Impfstoffes vorgeschrieben ist.

Hunde im Alter unter 12 Wochen benötigen anstelle der Tollwutschutzimpfung eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten, aus der hervorgeht, dass das Tier bisher ausschließlich in Deutschland gehalten und nicht mit wild lebenden Tieren in Berührung gekommen ist.