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Das Team der TIERWELT sagt DANKE!

Vielen Dank für eine tierisch erfolgreiche Messe gemeinsam am 13./14.04.2024 mit über 90 Ausstellern auf dem Magdeburger Messegelände! Mit abwechslungsreichen Tiershows sowie jeder Menge Tipps und Trends rund ums Haustier hat die „TIERWELT“ am Wochenende mehr als 7.500 Besucherinnen und Besucher in den Magdeburger Messehallen begeistert. Das Spektrum reichte von Rassehunden und -katzen über Vogelhaltung und Meeresaquaristik bis hin zu kostenlosem Ponyreiten, Pferde-Quadrillen oder Streichelgehegen mit Alpakas. Highlights waren außerdem die Stargäste Krokodil Schnappi oder Pythonschlange Schneeflöckchen, die man in einer Fotosafari kennenlernen durfte.

Tierisch, tierisch wird es wieder am 12. und 13. April 2025 in der Messe Magdeburg

Die Magdeburger Tierwelt verzaubert große und kleine Tierfans.

Am 12. und 13. April 2025 verwandeln sich die Magdeburger Messehallen endlich wieder in ein Paradies für Tierfreunde.

Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere stehen hier voll im Fokus an beiden Messetagen auf dem Magdeburger Messegelände.

Neben einer großen Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen, bietet die TIERWELT auch ein spannendes Rahmenprogramm in allen Messehallen: von vier Ausstellungsringen des Clubs für Britische Hütehunde e. V. im Ausstellungsbereich Hund oder einer riesigen aktiven Vorführfläche in Halle 2 mit Ponyreiten oder Quadrillen bis hin zur Rassekatzenausstellung von Felidae e. V. in Halle 3.
Das Team der Messe TIERWELT, alle Partner und die zahlreichen Aussteller freuen sich schon auf Ihren Besuch am 12. und 13. April 2025!

Bitte Heimtierpass nicht vergessen!

Liebe Besucher,

auch in diesem Jahr gilt folgende Regelung für Hunde, die uns zur Tierwelt besuchen möchten:

Hunde müssen gültig gegen Tollwut und Staupe geimpft sein.

Die Impfungen sind gültig, wenn

- der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mind. 12 Wochen alt war,

- der Zeitpunkt der Impfung und die Gültigkeitsdauer der Impfung vom Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben wurde.

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach der Erstimpfung verstrichen sein müssen, und reicht bis zum Ende der Impfdauer, die in der Zulassung des Impfstoffes vorgeschrieben ist.

Hunde im Alter unter 15 Wochen benötigen anstelle der Tollwutschutzimpfung eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten, aus der hervorgeht, dass das Tier bisher ausschließlich in Deutschland gehalten und nicht mit wild lebenden Tieren in Berührung gekommen ist.